Terrassenbeschattung Ratgeber

Situation

Beschattung ohne Bohren

Kurz gesagt

Für Miete, Eigentümergemeinschaft, gedämmte Fassaden und nicht tragende Wände gibt es Lösungen — sie haben aber alle dieselbe Grenze: Sie sind windempfindlicher, und ihr Gewicht ist das Einzige, was sie hält.

Warum die Frage öfter aufkommt, als man denkt

Nicht bohren zu dürfen oder zu wollen hat vier typische Gründe: Mietverhältnis, Eigentümergemeinschaft, ein Wärmedämmverbundsystem an der Fassade — oder schlicht eine Wand, die nichts trägt.

Die gute Nachricht: Für jede dieser Situationen gibt es Lösungen. Die weniger gute: Sie haben alle dieselbe Grenze — sie sind windempfindlicher als fest montierte Anlagen.

Die Lösungen im Überblick

  • Klemmmarkise: wird zwischen Boden und Decke verspannt. Voraussetzung ist ein überdachter Balkon oder eine Decke in erreichbarer Höhe.
  • Freistehendes Sonnensegel mit Ständern: Masten in beschwerten Bodenplatten oder Pflanzkübeln. Braucht Fläche für die Ständer und ist bei Wind abzunehmen.
  • Ampel- oder Marktschirm: steht im Sockel, keine Montage. Der Ständer ist hier das entscheidende Bauteil.
  • Freistehende Pergola oder Terrassendach: steht auf eigenen Füßen; je nach Größe braucht es trotzdem Fundamente und ggf. eine Genehmigung.
  • Sonnenschutzfolie an der Verglasung: greift nicht in die Substanz ein — bei Miete trotzdem vorher fragen, weil sie sich nicht immer rückstandsfrei entfernen lässt.
  • Begrünung: Rankgerüst in Kübeln, Kletterpflanzen an eigenen Konstruktionen. Ganz ohne Eingriff, dafür mit Vorlaufzeit.

Was bei Miete trotzdem geklärt gehört

Auch ohne Bohren kann eine Beschattung zustimmungspflichtig sein, wenn sie das Erscheinungsbild des Hauses verändert — etwa eine große Klemmmarkise an der Balkonfront. Die Faustregel: Was von außen sichtbar dauerhaft montiert wirkt, gehört angesprochen. Ein Sonnenschirm nicht, eine dauerhaft installierte Klemmmarkise schon.

Häufige Fragen

Welche Beschattung geht ohne Bohren?

Klemmmarkisen, freistehende Sonnensegel mit beschwerten Ständern, Ampel- und Marktschirme, freistehende Pergolen, Sonnenschutzfolie und Begrünung in Kübeln. Alle sind windempfindlicher als fest montierte Anlagen.

Braucht eine Klemmmarkise die Zustimmung des Vermieters?

Gebohrt wird nicht, aber eine dauerhaft montierte Klemmmarkise kann das Erscheinungsbild verändern — dann ist sie zustimmungspflichtig. Ein Sonnenschirm ist es in der Regel nicht.

Wie schwer müssen Ständer und Gewichte sein?

So schwer, wie der Hersteller es für die jeweilige Größe angibt — und das gilt für windgeschützte Lagen. Bei Kübellösungen zählt das Gewicht im gefüllten Zustand.

Ist Sonnenschutzfolie in der Mietwohnung erlaubt?

Sie greift nicht in die Substanz ein, lässt sich aber nicht immer rückstandsfrei entfernen. Deshalb gehört auch sie vorher angesprochen.

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