Recht
Sturmschaden, Versicherung und Wartung
Kurz gesagt
Wohngebäude, Hausrat oder Haftpflicht — die Zuständigkeit hängt daran, wie fest die Anlage verbunden ist. Und „Sturm“ beginnt im Versicherungssinn üblicherweise erst bei Windstärke 8.
Welche Versicherung überhaupt zuständig ist
Bei Sturmschäden an Beschattung hängt die Zuständigkeit davon ab, wie fest die Anlage mit dem Gebäude verbunden ist:
- Wohngebäudeversicherung: für Bestandteile des Gebäudes. Fest montierte Markisen werden von vielen Tarifen erfasst — aber längst nicht von allen und häufig nur, wenn sie ausdrücklich mitversichert sind.
- Hausratversicherung: für bewegliche Sachen. Sonnenschirme und mobile Segel fallen eher hierunter, oft begrenzt und teils nur, wenn sie sich im Gebäude oder auf dem Grundstück befinden.
- Haftpflichtversicherung: wenn die eigene Anlage bei anderen Schaden anrichtet — etwa ein losgerissenes Segel auf dem Nachbarauto.
Weil die Zuordnung je nach Tarif unterschiedlich ausfällt, ist die einzige verlässliche Auskunft die eigene Police. Die Frage an den Versicherer lautet konkret: Ist meine fest montierte Markise mitversichert — und bis zu welcher Summe?
Was „Sturm“ im Versicherungssinn bedeutet
Versicherungsbedingungen definieren Sturm nicht umgangssprachlich, sondern über eine Windstärke: Üblich ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 — das entspricht nach der Beaufort-Skala rund 62 bis 74 km/h. Liegt die gemessene Windstärke darunter, kann der Versicherer die Leistung verweigern, weil der versicherte Fall nicht eingetreten ist.
Das ist der Grund, warum bei Schäden häufig Wetterdaten herangezogen werden. Für die eigene Dokumentation lohnt es sich deshalb, Datum und Uhrzeit des Schadens festzuhalten — die Wetterlage lässt sich später rekonstruieren.
Im Schadensfall
- Fotografieren, bevor aufgeräumt wird — Gesamtansicht und Details, auch von Befestigungspunkten.
- Weiteren Schaden abwenden: lose Teile sichern. Diese Obliegenheit steht in fast jedem Vertrag.
- Schaden zeitnah melden, mit Datum und Uhrzeit.
- Nichts entsorgen, bevor der Versicherer zugestimmt hat.
- Reparaturangebot einholen statt sofort reparieren zu lassen.
Und der Punkt, der oft vergessen wird: Prüfen, ob die Ursache ein Montagefehler war. Dann kann statt der Versicherung der Betrieb haften, der montiert hat — Gewährleistungsfristen laufen aber.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei einer sturmbeschädigten Markise?
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm als Sturm?
Was ist, wenn die Markise bei Sturm ausgefahren war?
Was tun, wenn der Schaden auf einen Montagefehler zurückgeht?
Quellen
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